Kirchenasyl
Das sogenannte Kirchenasyl soll Personen Schutz gewähren, die durch eine Abschiebung an Leib und Leben bedroht sind. Kirchenasyl bedeutet die vorübergehende Aufnahme durch eine Kirchengemeinde. Es bezweckt die die grundsätzliche Wiederaufnahme oder erneute Überprüfung eines asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahrens. Kirchenasyl kann existentiell gefährdeten Menschen nur in besonderen Einzelfälle die Zeit für eine Überprüfung ihrer Rechtssituation verschaffen. Entscheidungen bleiben den zuständigen staatlichen Stellen vorbehalten. Denn Kirchenasyl will nicht den Rechtsstaat infrage stellen, sondern zur Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates beitragen.
Eine Entscheidung, Kirchasyl zu gewähren, ist von den Gemeindekirchenräten zu treffen. Die Kirchengemeinde übernimmt damit die vollständige Verantwortung für die die Unterbringung und Versorgung. Außerdem ist die Kirchengemeinde für das weitere Betreiben des asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahrens der Schutzsuchenden und das gesamte strategische Vorgehen zuständig.
Kirchenasyl zu gewähren, ist eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen für die Kirchengemeinde. Deswegen ist die Entscheidung mit Bedacht zu fällen und sollte erst nach umfassender Auseinandersetzung mit dem Einzelfall getroffen werden. Evangelischerseits stehen Ihnen in Fragen zum Kirchenasyl im Oldenburger Land Pastor Olaf Grobleben (Ev.-Luth. Kirche) und Theo Lampe (Diakonisches Werk) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zum Thema Kirchenasyl und praktische Hinweise zur Gewährugn von Kirchenasyl erhalten Sie von der "Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl und Kirche" unter www.kirchenasyl.de