Hilfefonds für Flüchtlinge
in Asyl- und Aufenthaltsverfahren und in besonderen Notlagen
Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat gemeinsam mit dem Diakonischen Werk der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg einen Hilfefonds zur Vergabe finanzieller Hilfen an Flüchtlingen in Asyl- und Aufenthaltsverfahren sowie in besonderen Notlagen eingerichtet.
In der Bundesrepublik Deutschland suchen Menschen als Asylsuchende und Flüchtlinge Schutz und Sicherheit. Ihre finanzielle Lebenssituation ist höchst prekär, da sie in der Regel nur begrenzte staatliche Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Gleichzeitig müssen sie ein kompliziertes Asylverfahren durchlaufen und brauchen dafür erfahrungsgemäß die Unterstützung durch einen professio-nellen Rechtsbeistand. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes bedingt jedoch Kosten, die die Betroffenen selbst aufbringen müssen.
Kirche und Diakonie wissen, dass Flüchtlinge aus finanziellen Gründen nicht immer in der Lage sind, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Und sie wissen von Flüchtlingen, die in eine soziale Notlage geraten sind, die von ihnen ohne finanzielle Unterstützung nicht zu bewältigen ist. Kirche und Diakonie wollen deshalb Asylsuchenden und Flüchtlingen bei besonderem Schutzbedarf oder in sehr belasteten Lebenssituation finanziell beistehen. Für die Mittelgewährung sind Vergabekriterien bestimmt und ein Antragsformular vorgegeben worden.
Finanzielle Unterstützung kann Flüchtlingen gewährt werden
- wenn eine besondere rechtliche Schutzbedürftigkeit besteht.
- wenn im bisherigen Vefahren Hinweise unberücksichtigt geblieben sind, die im Gerichtsverfahren auf eine Anerkennung hoffen lassen ( z.B. durch neue Erkenntnisse oder Stellungnahmen ).
- wenn im Verfahren um Aufnahme als Flüchtling besonders schwerwiegende Mängel (z. B. offensichtliche Fehlentscheidungen) festgestellt oder rechtsstaatliche Erfordernisse außer Acht gelassen worden sind.
- wenn eine besondere soziale Notlage besteht.
Finanzielle Unterstützung ist nur unter Beachtung folgender Kriterien möglich:
- Der/die Hilfesuchende muss im Zuständigkeitsbereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg leben und ohne ausreichende Finanzmittel sein.
- Die Annahme einer besonderen Gefährdung oder einer besonderen sozialen Notlage muss begründet sein und nachgewiesen werden. Auch muss es sich um ein Gerichtsverfahren handelt. Dabei ist eine Übernahme der gesamten Rechtsverfahrenskosten nicht möglich.
- Eine besondere soziale Notlage ist durch entsprechende Nachweise (z.B. Arztrechnungen, Schulbescheinigungen ...) zu belegen.
- Es wird im Regelfall ein Zuschuss von bis zu 400,00 € gewährt.
- Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung des/der Hilfesuchenden erwartet.
Einen Antrag an den kirchlich-diakonischen Hilfefonds kann gestellt werden von:
- Sozialarbeiter/-innen des Diakonischen Werkes Oldenburg und der kreisdiakonischen Werke
- Pastoren/Pastorinnen in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
- Ehrenamtliche der Kirchengemeinden und kirchliche Initiativgruppen
- Kirchliche Werke und Einrichtungen
- Rechtsanwälte/-innen, die der Rechtsberaterkonferenz des UNHCR und der Wohlfahrtsverbände angehören.
Ein Antrag ist auf dem vorgesehenen Formular mit den erforderlichen Anlagen zu senden an
Oberkirchenrat der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Der Beauftragte für Ethik und Weltanschauungsfragen
Gottorpstraße 14, 26122 Oldenburg
Tel.: 0441/7701-180
Email: olaf.grobleben@kirche-oldenburg.de
oder an
Diakonisches Werk Oldenburg
Referat Migrationssozialarbeit
Kastanienallee 9 - 11, 26121 Oldenburg
Tel.: 0441/21001-83
Email: theo.lampe@diakonie-ol.de
Durch Vergabekriterien und fachkompetente Mitglieder des Vergabeausschusses ist sichergestellt, dass über Anträge schnell entschieden werden kann.