Richtlinie zur Förderung von Initiativen und Projekten für Flüchtlinge im Oldenburger Land
1. Rechtsgrundlage und Zweck der Förderung
Das Kollegium des Oberkirchenrates der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat auf seiner Sitzung am 22. September 2015 beschlossen, Initiativen und Projekte in und von Kirchengemeinden zur Förderung der Begleitung und Betreuung von Flüchtlingen finanziell zu Fördern. Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie eine finanzielle Förderung für Initiativen und Projekte, die diesem Zweck dienen.
2. Gegenstand und Höhe der Förderung
Folgende Förderbereiche sind zuschussfähig:
2.1. Initiativen
Initiativen sind niedrigschwellige Angebote, die überwiegend durch ehrenamtliches Engagement getragen werden und den Flüchtlingen die Integration vor Ort erleichtern (z. B. Patenschaften, Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen, Begegnungsabende, Willkommens-Cafés, gemeinsames Kochen…). Die Förderung beträgt bis zu 400 EUR.
2.2. Projekte
Projekte sind größere und umfangreichere Vorhaben, die über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden und durch einen fachlich höheren Aufwand bei der Vorbereitung und Durchführung gekennzeichnet sind ( z. B. Etablierung eine kontinuierlichen Bürgerdialogs mit Aufklärungsabsicht, auf längere Dauer angelegte Maßnahmen der Gemeinwesendiakonie, Hausaufgabenhilfe und allgemeine Unterstützung bei Integrationsproblemen in Kindertagesstätten und Schulen…). Die Förderung beträgt bis zu 1.000 EUR.
3. Antragsberechtige
Antragsberechtigt sind alle Kirchengemeinden der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Dienste, Werke und Einrichtungen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg sind ebenfalls antragsberechtigt, wenn sie Träger einer Initiative oder eines Projektes sind, die oder das in Kooperation mit einer Kirchengemeinde oder mehreren Kirchengemeinden durchgeführt wird. Je Antragsteller werden bis zu einer Initiative und einem Projekt pro Haushaltsjahr gefördert.
4. Fördervoraussetzungen
Gefördert werden kirchengemeindenahe Initiativen und Projekte, die praktisch zur Begleitung und Förderung von Flüchtlingen vor Ort beitragen und damit zu einer lebendigen Willkommenskultur. Initiativen und Projekte sollen sich am Bedarf vor Ort ausrichten und mit andern zivilgesellschaftlichen Akteuren abgestimmt werden, um die Förderung von Doppelstrukturen zu vermeiden.
5. Verfahren
Anträge sind schriftlich unter Verwendung des vorgesehenen Formblatts zu richten an:
Oberkirchenrat der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Beauftragter für Ethik und Weltanschauungsfragen
Philosophenweg 1
26121 Oldenburg
Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Oberkirchenrat, der hierfür einen Vergabeausschuss einrichtet, dem die Prüfung und Entscheidung von Anträgen gemäß dieser Richtlinie obliegt. Der Vergabeausschuss teilt den Antragstellern zeitnah nach Antragstellung mit, ob und in welcher Höhe eine Förderung erfolgt. Die Auszahlung erfolgt durch die Kasse der Zentralen Dienststelle des Oberkirchenrates.
Der Zuschussempfänger übermittelt dem Oberkirchenrat, vertreten durch den Beauftragten für Ethik und Weltanschauungsfragen, auf Nachfrage und spätestens einen Monat nach Ende des Projektes oder Einstellung der Initiative schriftlich einen Verwendungsnachweis. Nicht benötigte Mittel sind zurückzuzahlen, nicht zweckentsprechend verwendete Mittel werden zurückgefordert.
6. Bericht
Der Beauftragte für Ethik und Weltanschauungsfragen berichtet dem Kollegium des Oberkirchenrates auf Nachfrage und einmal im Haushaltsjahr über die geförderten Initiativen und Projekte und über die Höhe der geleisteten Förderungen.
7. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft.
Oberkirchenrat der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Jan Janssen, Bischof